Betreuungsgeld für Pflege
Auch im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit kann ein Betreuungsgeld gezahlt werden. Allerdings hat dieses Betreuungsgeld-Pflege nichts mit dem Betreuungsgeld für Kinder bzw. Eltern zu tun.
Es hat seine Grundlage in der gesetzlichen Pflegeversicherung und ist auch klar hier anzusiedeln. Leistungen aus diesem Teil der Sozialversicherung haben grundsätzlich zur Voraussetzung, dass Pflegebedürftigkeit besteht.
Zunächst wird die Pflegesituation eingestuft
Vorab erfolgt eine entsprechende Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Ein Gutachter untersucht die Betroffenen und gruppiert sie nach Pflegestufe entsprechend ein. Wird eine Pflegestufe festgestellt, so besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Es existieren die Pflegestufen I, II und III.
Wird keine dieser Pflegestufen festgestellt, so kann trotzdem in der Pflegestufe 0 ein Anspruch gegeben sein, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz oder eine psychische Erkrankung vorliegt. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf das Betreuungsgeld.
Die Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen ist teuer. Die Kosten dafür übernimmt anteilig die staatliche Pflegeversicherung. Sie zahlt, je nach Pflegestufe, einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Den Rest muss die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige zahlen. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung schafft hier Abhilfe. Sie zahlt Zuschüsse für ambulante und stationäre Pflege und reduziert so die finanzielle Belastung für die ganze Familie der/des zu Pflegenden.
Die Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen ist teuer. Die Kosten dafür übernimmt anteilig die staatliche Pflegeversicherung. Sie zahlt, je nach Pflegestufe, einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Den Rest muss die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige zahlen. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung schafft hier Abhilfe. Sie zahlt Zuschüsse für ambulante und stationäre Pflege und reduziert so die finanzielle Belastung für die ganze Familie der/des zu Pflegenden.
Voraussetzungen für das Betreuungsgeld-Pflege
Betreuungsgeld in der Pflege ist somit nicht generell in der Pflegestufe 0 gegeben, sondern an die Voraussetzung erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz oder psychischer Erkrankung geknüpft. Demenzkranke können zum Beispiel einen Anspruch auf ein Betreuungsgeld der Pflegekasse haben. An Demenz erkrankte Personen haben oft keine Pflegestufe. Dennoch können sie einen Anspruch auf Geldleistung - das Betreuungsgeld - haben. Die Frage hier lautet, wie man Betreuungsgeld oder Pflegegeld am besten für Angehörige und Patienten einsetzen kann. Wichtig ist noch, dass Betreuungsgeld steuerfrei ist. Wenn die Familie einmal allein in den Urlaub fährt oder wenn jemand erkrankt, ist es möglich, den Angehörigen für eine kurze Zeit in einer anderen Familie oder einem Wohnheim unterzubringen. Das Betreuungsgeld wird dann dennoch für 28 Tage weiter gezahlt.
Die Staatsverschuldung etwas genauer betrachtet
Genau wie Privatpersonen, kann auch der Staat in die Schuldenfalle tappen. Der prägnanteste Unterschied ist hierbei natürlich die Größenordnung der Schuldenhöhe. Aktuelles Beispiel ist hierfür wohl Griechenland, das aufgrund der Staatsverschuldung seine Kreditwürdigkeit verloren hat, was im Endeffekt eine Art Teufelskreis darstellt - denn woher soll ein Staat das benötigte Geld nun bekommen? Auswege werden gesucht. Es ist möglich, die Einnahmen zu erhöhen, während gleichzeitig die Ausgaben gesenkt werden. Wirtschaftliche Aufschwungphasen müssen genutzt werden, um Überschüsse zu erwirtschaften. Zudem gibt es gesetzliche Regelungen, die die Staatsverschuldung begrenzen sollen. So ist Deutschland etwa seit 2002 an die europäische Maastricht-Regelung gebunden. Diese besagt, dass die Neuverschuldung 3% sowie die Gesamtverschuldung 60% des Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten darf. Doch auch Deutschland hält sich meist nicht an diese gesetzliche Festsetzung, in der Regel jedoch ohne Sanktionen. 2016 soll zudem eine Schuldenbremse eingeführt werden, die die Verschuldung des Bundes auf der dann erreichten Höhe einfriert. Das Thema Staatsverschuldung ist an und für sich eine sehr komplexe Materie, die es jedoch wert, sich mit ihr etwas genauer auseinanderzusetzen, denn schließlich geht es alle Bürger an. Und das Bewusstsein der Bevölkerung kann bei den Kreuzchen auf dem Wahlzettel Ausdruck finden.
Für Interessierte: weiterführende Informationen
Wer sich etwas genauer mit der Staatsverschuldung Deutschlands sowie weiterer europäischer Länder auseinandersetzen möchte, kann dies unter: http://www.tagesgeld.info/statistiken/staatsverschuldung/
Dort finden sich anschauliche Grafiken, die den öffentlichen Schuldenstand in Prozent des Bruttoinlandsproduktes darstellen und so einen Überblick verschaffen, wie es um die Verschuldung des eigenen Landes im Vergleich zu anderen Ländern steht. Auch Informationen zum Vertrag von Maastricht sowie ein Link zur Seite des Bundes der Steuerzahler werden bereitgestellt.