Betreuungsgeld für
Kinder und Eltern
Betreuungsgeld - geplant ab 2013 - ist eine staatliche Transferleistung an die Eltern. Betreuungsgeld soll die Erziehungsarbeit, die zu Hause geleistet wird, entsprechend honorieren.
Das Betreuungsgeld für Eltern ist somit ein Gegenstück zur staatlichen Förderung von Kitas und Krippen. Es soll an die Eltern gezahlt werden, welche die Betreuung ihrer zwei- und dreijährigen Kinder selbst organisieren.
Betreuungsgeld ist keine Herdprämie!
Umgangssprachlich und etwas abwertend wird das Betreuungsgeld von Kritikern als "Herdprämie" bezeichnet. Dieses Wort ist allerdings nicht richtig, denn auch berufstätige Mütter und Väter sollen einen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben. Dabei ist gleichgültig, ob Großeltern, Verwandte, Nachbarn oder Tagesmütter mit der Betreuung beauftragt werden. Problematisch ist, dass in einigen Bundesländern die Betreuung durch Tagesmütter staatlich organisiert und finanziert wird, neben der Bereitstellung von Kitaplätzen.
Betreuungsplätze für Kinder schaffen
Die Problematik ist vor dem Hintergrund des Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder zu sehen. Die westlichen Bundesländer hinken hier hinterher. Bund, Länder und Gemeinden versprachen zwar bis 2013 für ein Drittel aller Kleinkinder Plätze in Kitas und Krippen bereitzustellen - doch dieses Ziel werden sie nicht erreichen können. Es fehlten Ende 2011 noch 233.000 Kinder-Betreuungsplätze, so das Statistische Bundesamt. Ein Ausweg aus dem Mangel wäre, wenn neue Tagesmütterplätze entstünden, welche indirekt über das Betreuungsgeld für Eltern vom Staat gefördert werden.