Betreuungsgeld bei Demenz
Ein Mensch, der wegen einer Demenz nur eine eingeschränkte Alltagskompetenz besitzt, hat einen Anspruch auf das sogenannte Betreuungsgeld.
Der Ausprägungsgrad der Demenz bestimmt darüber, wie hoch das Betreuungsgeld ausgezahlt wird. Beim Grundbetrag handelt es sich um 100¤ und bei einer starken Demenz wird ein erhöhter Betrag von 200¤ ausgezahlt.
Wie erhalten Sie das Betreuungsgeld für Demenz?
Um das Betreuungsgeld für Demenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Mit dem Antrag ist auch eine Pflegeeinstufung verbunden. Anhand des Medizinischen Ergebnisses wird über den Anspruch und die Höhe des Betreuungsgeldes entschieden.
Was passiert, nachdem ich den Antrag gestellt habe?
Nach Ihrer Antragsstellung auf Betreuungsgeld, wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zu Ihnen nach Hause kommen, um festzustellen, wie hoch der Betreuungsbedarf tatsächlich ist. Festgestellt wird dies anhand eines Kriterienkatalogs. Dieser Katalog enthält 13 Einzelaspekte, welche Aufschluss über den Betreuungsbedarf geben sollen. Die Einzelaspekte sind im Folgenden aufgelistet
- Weglauftendenz (Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches)
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
- Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
- Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen führen
- Störung des Tag-/Nacht-Rhytmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
- Ausgeprägtes labiles oder unkrontrolliert emotionales Verhalten
- Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
Verwendung des Betreuungsgeldes
Sollte Ihr Antrag auf Betreuungsgeld anerkannt werden, wird das Geld rückwirkend bis zum Tag der Antragsstellung gewährt. Zu beachten ist allerdings, dass der Betrag nicht an den Demenzkranken ausgezahlt wird. Mit ihm wird ausschließlich eine Betreuungs- und Entlastungsleistung finanziert. Es ist daher lediglich möglich, dass Anbieter von solchen Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen oder Sie durch das Einreichen einer entsprechenden Rechnung eine Erstattung erhalten.