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Betreuungsgeld für
Behinderte

Behinderte Menschen beanspruchen häufig viel Hilfe - auch aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, ein Betreuungsgeld zu beantragen. Dies ist besonders dafür vorgesehen, Angehörige für ihren Betreuungseinsatz zu honorieren.

Eine neue Richtlinie regelt dabei, wer wie viel erhält. Darin steht, dass Personen mit einem erheblichen Betreuungs- und Aufsichtsbedarf einen Anspruch auf Betreuungsgeld haben.




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Anspruch auf Betreuungsgeld für Behinderte


Personen, die zu Hause betreut werden und eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung haben, welche auf Dauer eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz beinhalten, haben Anspruch auf Betreuungsgeld. Wie beim Betreuungsgeld für Demenz wird auch hier zwischen einem erheblichen und einem erhöhten Betreuungsbedarf unterschieden. Genauso ergibt sich auch die Höhe des Betreuungsgeldes zu 100 Euro für einen erheblichen und 200 Euro für einen erhöhten Betreuungsbedarf.


Für das Betreuungsgeld ist keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung erforderlich. Einen Anspruch haben Sie auch, wenn Sie den zeitlichen Mindestumfang der Pflegestufe I von 45 Minuten täglich nicht erreichen. Sie müssen lediglich einen erheblichen Betreuungsbedarf nachweisen können.

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