Betreuungsgeld beantragen
Der Antrag auf Betreuungsgeld muss rechtzeitig bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Welche das sein wird, steht aber aktuell noch nicht fest. Entweder wird das Betreuungsgeld bei der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur beantragt oder bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Im Anspruchsfall wird das Betreuungsgeld rückwirkend, bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung, ausgezahlt.
Worauf es bei der Beantragung des Betreuungsgeldes ankommt
Das Betreuungsgeld wird es sicher nur auf Antrag geben. Eine rückwirkende Auszahlung des Betreuungsgeldes für die Zeit vor der Antragstellung, wird es - wenn überhaupt geplant - nur für einen sehr kurzen und begrenzten Zeitraum geben können.
Betreuungsgeld wird nur nach Antragsstellung bezahlt, wie bei den meisten staatlichen Geldleistungen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Eine rückwirkende Zahlung wird, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich sein. Voraussichtlich kann der Antrag auf Betreuungsgeld bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung gestellt werden. Denkbar ist auch, dass die Kindergeldkassen der Arbeitsagenturen zuständig sein werden. Hier muss noch das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden. Der Antrag muss mit einem entsprechenden Formular gestellt werden. Diese Betreuungsgeld Antragsformulare werden sowohl im Internet, als auch bei den entsprechenden Behörden zur Verfügung gestellt.
Unsere Empfehlung:
Kümmern Sie sich rechtzeitig um den Antrag. Da mit einem enormen Antragsaufkommen zu rechnen ist, werden die Sachbearbeiter in den ersten Monaten entsprechend lange Bearbeitungszeiten haben.