Betreuungsgeld

Betreuungsgeld steht im Rahmen der Förderung der Familien zur Verfügung. Betreuungsgeld ist eine Unterform vom, in Deutschland nicht geregelten, Erziehungsgehalt oder auch Erziehungsgeld, welches umgangs-sprachlich auch Hausfrauengehalt oder Herdprämie genannt wird. Neben dem Betreuungsgeld gibt es das Elterngeld und das Pflegegeld. Der Betreuungsunterhalt stammt aus einem anderen Rechtsgebiet und hat die Kinderbetreuung zur Grundlage.
Das Betreuungsgeld wird ab dem 1. August ausgezahlt.


Für wen ist das Betreuungsgeld gedacht?


Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an die Mütter und die Väter, welche sich in Vollzeit der Erziehung ihrer Kinder widmen. Betreuungsgeld ist für Eltern gedacht, die bewusst keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen möchten. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist folgendes festgehalten: "Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden. Das Betreuungsgeld soll im Jahr 2013 eingeführt werden. Grundlage hierfür ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie regelt: § 16 Abs. 4 SGB VIII besagt: Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden."


Von wem wurde das Betreuungsgeld initiiert?


Betreuungsgeld wird den Staat etwa 1,2 Milliarden Euro kosten. Voraussetzung ist hierbei, dass es für etwa 900.000 Kinder gezahlt wird. Der Gesetzgeber will die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes regeln, wenn die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht hat, dies ist zum Juli 2012 passiert. Das Betreuungsgeld ist übrigens keine Erfindung der CSU, sondern der CDU. Im Jahr 2007 hatte der Thüringer Ministerpräsident als erster die Idee der Öffentlichkeit vorgestellt. Die CSU übernahm das Thema. Ihr jetziger Parteichef hat es gegen sehr starken Widerstand in der CDU durchgesetzt. Hauptgegnerin des Betreuungsgeld ist die Bundesarbeitsministerin. Im April 2012 wurde eine Umfrage in der Bevölkerung zum Betreuungsgeld veröffentlicht. Danach halten sich Gegner und Befürworter vom Betreuungsgeld die Waage. Die Mehrheit glaubt aber, dass das Betreuungsgeld ärmere und bildungsferne Eltern und Migrantenfamilien davon abhalten wird, ihre Kinder in eine Kita zu schicken. Sie hält es aus diesem Grund für sinnvoller, ein bis zwei Milliarden Euro in den Ausbau von Kitas zu investieren.






Mögliche Nachteile vom Betreuungsgeld


Gestritten wird beispielsweise um die Frage, ob auch Hartz IV Bezieher oder etwa Eltern mit Migrationshintergrund Bargeld Betreuungsgeld bekommen sollen oder lediglich Gutscheine als Betreuungsgeld. Problematisch ist auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass Kinder, die von einem Krippenbesuch profitieren würden, zum Beispiel weil bei ihnen Probleme in der sprachlichen Entwicklung bestehen, auch diese Förderung möglichst früh bekommen können. Die Kritiker des Betreuungsgeldes führen zudem an, dass es von sozial schwachen Eltern zweckwidrig, etwa für Alkohol und Zigaretten oder andere Konsumgüter verwendet werden könnte. Fest steht jedenfalls, dass es nur in Ausnahmefällen Gutscheine durch das Sozialamt geben wird.


Betreuungsgeld ist sehr stark umstritten


Innerhalb der Regierung ist das Betreuungsgeld stark umstritten, und zwar bereits seit fünf Jahren. Die Befürworter halten das Betreuungsgeld für eine Angelegenheit der Gerechtigkeit. Betreuungsgeld soll den Eltern helfen, die sich selbst um ihre Kinder unter drei Jahren kümmern möchten. Die Gegner der Herdprämie, wie das Betreuungsgeld oft abwertend genannt wird, beklagen, es würden falsche Anreize gegen die Kinderbetreuung und Berufstätigkeit gesetzt. Es ist jedoch aktuell die CSU, die vehement versucht, alle diese Angriffe gegen das Betreuungsgeld abzuwehren. Die Bundeskanzlerin Frau Merkel hat Anfang April 2012 ein Machtwort gesprochen. Die Bundesregierung stehe zu der von den Koalitionspartnern im November letzten Jahres beschlossenen Wahlfreiheit der Eltern in Bezug auf die Betreuung ihrer Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die Bundesregierung würde dem Rechnung tragen durch die Einführung eines Betreuungsgeldes, neben der massiven finanziellen Unterstützung für den Ausbau der Kindertagesstätten. Noch vor der Sommerpause wird für das Betreuungsgeld auf der Basis der Koalitionsbeschlüsse ein Gesetzentwurf eingebracht. Dann ergäbe sich die Gelegenheit zu allen notwendigen Diskussionen.

Der Hintergrund des Machtwortes war die Ankündigung von 23 CDU-Abgeordneten, der Vereinbarung zum Betreuungsgeld nicht zuzustimmen.


Gewerkschaften und Arbeitgeber sind gegen Betreuungsgeld


Arbeitgeber und die Gewerkschaften lehnen das Betreuungsgeld ab. Es sei ein Rückschritt und gefährde wichtige Ziele der Arbeitsmarkt- Bildungs- und Familienpolitik, so die Aussagen. Das erklärten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund gemeinsam zum Betreuungsgeld. Der DGB sprach sich dafür aus, das die Mittel besser in den Krippenausbau zu stecken sind, da hier noch immer 230.000 Plätze fehlen.




Betreuungsgeld etwa ohne Wirkung?


Veröffentlichten Studien zufolge werden nur wenige Frauen wegen des Betreuungsgeldes ihre Arbeitsstelle aufgeben und im Haushalt arbeiten sowie sich um die Erziehung ihres Kindes kümmern. Nur sehr wenige Mütter mit kleinen Kindern werden wegen 150 Euro im Monat ihr Verhalten spürbar ändern. Es bleiben diejenigen zu Hause, die ohnehin nicht arbeiten würden.

In Vollzeit berufstätige Frauen haben durch das Betreuungsgeld keine großen Vorteile zu erwarten. Besonders gut qualifizierte Frauen, die oft nur deshalb nicht arbeiteten, weil sie keinen bezahlbaren Betreuungsplatz für ihr Kleinkind haben, werden ungeachtet des Betreuungsgeldes früher oder später in den Job zurückkehren, wenn genügend Krippenplätze vorhanden sind.

Die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Mütter jedoch wird Prognosen zufolge ihren Arbeitsplatz aufgeben, um sich selbst um ihre ein- und zweijährigen Kinder zu kümmern und hier wäre das Betreuungsgeld auch angebracht. Der Anspruch auf Betreuungsgeld lohnt sich für sie, um die Betreuungskosten zu sparen. Die Gruppe der in Teilzeit arbeitenden Mütter mit einem ein- oder zweijährigen Kind ist jedoch verhältnismäßig klein.


Mehr zum Betreuungsgeld können Sie auch durch dieses Video erfahren:

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